Unsere neue wissenschaftliche Stellungnahme zeigt, dass in Österreich die gesetzlichen Vorgaben zum Liegebereich in der Schweinemast unzureichend sind.
Der österreichische Verein Gegen Tierfabriken (VGT) setzt sich dafür ein, Mitgefühl und Respekt gegenüber nichtmenschlichen Tieren in der Gesellschaft zu verankern. Expertise for Animals unterstützt ihn dabei mit wissenschaftlich fundiertem Fachwissen.
Laut offiziellen Zahlen aus 2020 leben rund 70 Prozent aller Schweine in Österreich auf Vollspaltenboden. Ein Großteil der Schweine ist somit gezwungen, auf hartem und perforiertem Boden zu liegen.
Seit Januar 2023 gelten für neue und umgebaute Betriebe geänderte gesetzliche Vorgaben für die Buchtengestaltung. Doch auch hier ist weiterhin ein Liegebereich zulässig, der hart und perforiert sein kann. Für die Schweine sind die veränderten Bedingungen kaum spürbar. Das betrifft auch die negativen Folgen für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere.
Wir haben eine Stellungnahme erarbeitet, um den VGT dabei zu unterstützen, den Vollspaltenboden zu beenden. Mithilfe unserer Stellungnahme kann der VGT evidenzbasiert kritisieren, dass die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an den Liegebereich nicht erfüllt werden.
Die Stellungnahme ist frei zugänglich und kann am Ende des Artikels und auf der News-Seite des VGT heruntergeladen werden.
Forschungsergebnisse belegen die erheblichen Beeinträchtigungen durch den harten Spaltenboden für die Tiere. Er verursacht Gliedmaßenveränderungen, Technopathien (Veränderungen aufgrund der Haltungsumwelt) und Atemwegserkrankungen worunter die Tiere leiden. Liegekomfort ist nicht gegeben.
Hinzu kommt der Platzmangel, wodurch die Schweine ihren Lebensraum nicht in Funktionsbereiche einteilen können. Die Folge ist ein mit Ausscheidungen verschmutzter Liegebereich. Das geringe Platzangebot verhindert, dass alle Schweine ausgestreckt liegen können. Arttypisches Verhalten zur Thermoregulation kann nicht ausgelebt werden, sodass vor allem erhöhte Umgebungstemperaturen ein Risiko darstellen.
Folglich leiden die Schweine unter diesen Haltungsbedingungen und erleben schmerzhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ihr Verhalten wird stark eingeschränkt.
Die Stellungnahme untersucht mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse, inwieweit die Haltungsbedingungen die gesetzlichen Anforderungen an den Liegebereich erfüllen. Das österreichische Gesetz (1. Tierhaltungsverordnung) schreibt einen Liegebereich für Schweine vor, der folgendes erfüllen muss:
Weder die bisherigen noch die geänderten Vorgaben zur Buchtengestaltung aus der gleichen Verordnung entsprechen diesen Vorgaben. Der Liegebereich kann nicht als physisch und temperaturmäßig angenehm eingestuft werden. Häufig verschmutzt der Boden, weil die Tiere in ihrem arttypischen Verhalten eingeschränkt sind. Das Liegeverhalten ist eingeschränkt, da der Platz nicht ausreicht, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können. Die 1. Tierhaltungsverordnung widerspricht sich somit selbst. All dies hat schwerwiegende Folgen für die Schweine.
Im November 2024 erstattet der VGT Anzeige gegen einen Schweinebetrieb, der die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Zur Unterstützung ihrer Argumentation nutzen sie unsere Stellungnahme, die in der Mitteilung des VGT heruntergeladen werden kann.
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Expertise for Animals berät Akteur_innen, die im Sinne nichtmenschlicher Tiere tätig sind. Wir machen tierrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse nutzbar und unterstützen Sie mit Fakten-Checks, Positionspapieren und Hintergrundinformationen für Ihre nächste Kampagne.
Kontaktieren Sie uns hier oder schreiben Sie uns eine Mail an info@expertiseforanimals.com.
Der österreichische Verein Gegen Tierfabriken (VGT) setzt sich dafür ein, Mitgefühl und Respekt gegenüber nichtmenschlichen Tieren in der Gesellschaft zu verankern. Expertise for Animals unterstützt ihn dabei mit wissenschaftlich fundiertem Fachwissen.
Laut offiziellen Zahlen aus 2020 leben rund 70 Prozent aller Schweine in Österreich auf Vollspaltenboden. Ein Großteil der Schweine ist somit gezwungen, auf hartem und perforiertem Boden zu liegen.
Seit Januar 2023 gelten für neue und umgebaute Betriebe geänderte gesetzliche Vorgaben für die Buchtengestaltung. Doch auch hier ist weiterhin ein Liegebereich zulässig, der hart und perforiert sein kann. Für die Schweine sind die veränderten Bedingungen kaum spürbar. Das betrifft auch die negativen Folgen für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere.
Wir haben eine Stellungnahme erarbeitet, um den VGT dabei zu unterstützen, den Vollspaltenboden zu beenden. Mithilfe unserer Stellungnahme kann der VGT evidenzbasiert kritisieren, dass die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an den Liegebereich nicht erfüllt werden.
Die Stellungnahme ist frei zugänglich und kann am Ende des Artikels und auf der News-Seite des VGT heruntergeladen werden.
Forschungsergebnisse belegen die erheblichen Beeinträchtigungen durch den harten Spaltenboden für die Tiere. Er verursacht Gliedmaßenveränderungen, Technopathien (Veränderungen aufgrund der Haltungsumwelt) und Atemwegserkrankungen worunter die Tiere leiden. Liegekomfort ist nicht gegeben.
Hinzu kommt der Platzmangel, wodurch die Schweine ihren Lebensraum nicht in Funktionsbereiche einteilen können. Die Folge ist ein mit Ausscheidungen verschmutzter Liegebereich. Das geringe Platzangebot verhindert, dass alle Schweine ausgestreckt liegen können. Arttypisches Verhalten zur Thermoregulation kann nicht ausgelebt werden, sodass vor allem erhöhte Umgebungstemperaturen ein Risiko darstellen.
Folglich leiden die Schweine unter diesen Haltungsbedingungen und erleben schmerzhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ihr Verhalten wird stark eingeschränkt.
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