Das neue Merkblatt gibt einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Derzeit ist die Haltung von Rindern über sechs Monaten in Deutschland nicht näher geregelt — daher ist auch die Anbindehaltung nicht dezidiert verboten. Der Referentenentwurf für das Tierschutzgesetz liegt vor. Er beinhaltet nur das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab 2028. Schon im September soll das neue Tierschutzgesetz beschlossen werden. Österreich und Schweiz verbieten die ganzjährige Anbindehaltung bereits. Österreich gestattet jedoch viele Ausnahmen. Beide Länder erlauben weiterhin die zeitweise Anbindung.
Mit dem Merkblatt erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Rechtslage zur Anbindehaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Laden Sie das Merkblatt jetzt kostenfrei herunter!
Die drei Länder regeln die Anbindehaltung unterschiedlich streng. Das deutsche Tierschutzgesetz benennt die Anbindehaltung bislang nicht explizit. Einzig die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbietet nur die Anbindung von Kälbern. Sie enthält aber keine Regelungen zur Haltung von Rindern über sechs Monaten.
Das Österreichische Tierschutzgesetz verbietet die dauernde Anbindehaltung. Jedoch enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen, sodass die ganzjährige Anbindung in Österreich doch rechtlich zulässig ist. Für Kälber in einem Alter von bis zu sechs Monaten gilt das Verbot ausnahmslos. Bei älteren Rindern ist die saisonale Anbindehaltung erlaubt, wenn sie an 90 Tagen im Jahr Auslauf oder Weidegang erhalten.
Die Schweizer Tierschutzverordnung verbietet die dauernde Anbindung von Tieren ausnahmslos. Die saisonale Anbindehaltung ist dagegen erlaubt, wenn die Rinder an mindestens 60 Tagen während der Vegetations-Periode und an mindestens 30 Tagen während der Winterfütterungs-Periode Zugang zu einem Auslauf erhalten.
Derzeit werden noch rund zwei Millionen Rinder, vor allem Kühe in der Milchproduktion, im deutschsprachigen Raum in der Anbindehaltung gehalten. Es ist an der Zeit, dass die Politik ihrer Tierschutz-Verantwortung gerecht wird und Maßnahmen ergreift, um die Anbindehaltung von Rindern ohne Ausnahmen zu verbieten!
Mit dem Merkblatt unterstützen wir Sie darin, ein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung zu erwirken!
Laden Sie das Merkblatt jetzt kostenfrei herunter!
Das Merkblatt beruht auf unserem White Paper „Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern.” Laden Sie das gesamte White Paper zur Anbindehaltung kostenlos herunter.
PS: Expertise for Animals steht an der Seite der Tierbewegungen! Wir versorgen Sie mit hochwertigen Informationen. Mit Ihrer Spende können wir weiterhin Fachwissen kostenfrei für alle veröffentlichen.
Derzeit ist die Haltung von Rindern über sechs Monaten in Deutschland nicht näher geregelt — daher ist auch die Anbindehaltung nicht dezidiert verboten. Der Referentenentwurf für das Tierschutzgesetz liegt vor. Er beinhaltet nur das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab 2028. Schon im September soll das neue Tierschutzgesetz beschlossen werden. Österreich und Schweiz verbieten die ganzjährige Anbindehaltung bereits. Österreich gestattet jedoch viele Ausnahmen. Beide Länder erlauben weiterhin die zeitweise Anbindung.
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Die drei Länder regeln die Anbindehaltung unterschiedlich streng. Das deutsche Tierschutzgesetz benennt die Anbindehaltung bislang nicht explizit. Einzig die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbietet nur die Anbindung von Kälbern. Sie enthält aber keine Regelungen zur Haltung von Rindern über sechs Monaten.
Das Österreichische Tierschutzgesetz verbietet die dauernde Anbindehaltung. Jedoch enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen, sodass die ganzjährige Anbindung in Österreich doch rechtlich zulässig ist. Für Kälber in einem Alter von bis zu sechs Monaten gilt das Verbot ausnahmslos. Bei älteren Rindern ist die saisonale Anbindehaltung erlaubt, wenn sie an 90 Tagen im Jahr Auslauf oder Weidegang erhalten.
Die Schweizer Tierschutzverordnung verbietet die dauernde Anbindung von Tieren ausnahmslos. Die saisonale Anbindehaltung ist dagegen erlaubt, wenn die Rinder an mindestens 60 Tagen während der Vegetations-Periode und an mindestens 30 Tagen während der Winterfütterungs-Periode Zugang zu einem Auslauf erhalten.
Derzeit werden noch rund zwei Millionen Rinder, vor allem Kühe in der Milchproduktion, im deutschsprachigen Raum in der Anbindehaltung gehalten. Es ist an der Zeit, dass die Politik ihrer Tierschutz-Verantwortung gerecht wird und Maßnahmen ergreift, um die Anbindehaltung von Rindern ohne Ausnahmen zu verbieten!
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