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October 25, 2022

Die Politik agiert träge in der Umsetzung des Anbindehaltungsverbotes. Hier skizzieren wir die Geschehnisse der letzten Jahre und zeigen auf, warum es wichtig ist jetzt zu handeln!

Zuletzt aktualisiert am 13.08.2024

Bis ein Verbot oder eine Umstellung von Haltungsbedingungen oder Managementverfahren in der Landwirtschaft erfolgt, vergeht meist sehr viel Zeit. Wenn nach jahrelangen Interessenskämpfen eine Einigung getroffen wird, folgen viele Jahre der Übergangszeit, bis die neue Regelung in Kraft tritt. Dies ist nicht zuletzt deshalb so, weil die Agrarlobby einen großen Einfluss auf die Politik hat.

Bei der Diskussion um die Anbindehaltung von Rindern verhält es sich genau so. Wir sehen anhand der Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz an, wie träge die Politik agiert und wie lange Rinder darauf warten müssen, eine kleine Verbesserung in der Haltung zu erleben.

Die deutsche Politik hat zwar Richtlinien zur Haltung von Rindern vorgegeben und Politiker_innen diskutieren im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2024 ein mögliches Verbot der Anbindehaltung, jedoch gibt es bis jetzt keine einheitlichen und verbindlichen Haltungsvorgaben. Der nachfolgende Teil gewährt einen Einblick in das politische Geschehen. Im Anschluss zeigt ein Exkurs, wie Rechtssprechung und Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zu dem Thema agieren.

Zeitstrahl mit wichtigen Daten zum Zeitachse des Verbots der Anbindehaltung in DeutschlandVerbot der Anbindehaltung

2007 bis 2015: Erste Richtlinien zur Haltung von Rindern

Da es keine gesetzlichen Regelungen zur Haltung von Rindern über sechs Monaten gibt, bringt das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 2007 und 2018 Tierschutzleitlinien für die Haltung von „Milchkühen” respektive „Mastrinder” heraus.

Beide Leitlinien charakterisieren die ganzjährige Anbindehaltung als ein Haltungssystem, welches die arteigenen Verhaltensweisen erheblich einschränkt (1), (2). Diese Richtlinien werden die Grundlage einiger wegweisender Gerichtsurteile sein (3). Zwei dieser Fälle werden weiter unten skizziert.

Die Europäische Union entscheidet sich im Jahr 2007 für ein Verbot der Anbindehaltung auf ökologischen Betrieben, das sieben Jahre später, ab 2014, gilt. Allerdings beinhaltet das Verbot eine Ausnahme, die sogenannte „Kleinerzeugerregelung”.

Für „Kleinerzeuger_innen” gilt das Verbot nicht, wenn die Tiere während der Weidezeit Zugang zu einer Weide erhalten und während des Winters zweimal die Woche ins Freie kommen (4), (5).

Schwarzweißes Rind schaut frontal in die Kamera
© Jo-Anne McArthur / We Animals Media

2015 veröffentlicht der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Gutachten „Wege zur gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung”. Darin heißt es, dass die Anbindehaltung aus Gründen des Tierschutzes problematisch sei (6).

(1) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). (2007). Tierschutzleitlinien für die Milchkuhhaltung. Niedersachsen.

(2) Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). (2018). Tierschutzleitlinien für die Mastrinderhaltung. Niedersachsen.

(3) VG Lüneburg. (2019). Anbindehaltung von Mastbullen verstößt gegen Tierschutz. Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz.

(4) Amtsblatt der Europäischen Union. (2007). Verordnung (EG) Nr.834/2007 des Rates vom 28.Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91.

(5) LfL. (2020). Winterausläufe für kleine Öko-Betriebe mit Anbindehaltung. Institut für Landtechnik und Tierhaltung.

(6) Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. (2015). Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung.

2015 bis 2016: Hessen bringt die Diskussion in die Bundespolitik

Einige Tage nach Veröffentlichung des Gutachtens findet eine Konferenz der Agrarminister_innen in Hessen statt. Das Bundesland Hessen bringt den Antrag in der Konferenz ein, innerhalb von zwölf Jahren aus der ganzjährigen Anbindehaltung auszusteigen.

Obwohl der Antrag breite Zustimmung findet, kommt er nicht zustande, weil das Land Bayern die Anbindehaltung erhalten möchte und es die Zustimmung aller Länder gebraucht hätte (7).

 Nahaufnahme eines Rinderkopfes mit Halfter
© Jo-Anne McArthur / The Ghosts In Our Machine / We Animals Media

Der damalige hessische Ministerpräsident, Volker Bouffier, lässt sich nicht von dem Vorhaben abhalten und bringt Ende 2015 einen Antrag in den Bundesrat ein. Wie schon auf der Agrarministerkonferenz fordert das Bundesland Hessen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer Übergangszeit von zwölf Jahren (8). Im April 2016 stimmt der Bundesrat dem Antrag mit großer Mehrheit zu und spielt somit den Ball weiter an die Bundesregierung (9).

Die Bundesregierung antwortet drei Monate später ablehnend auf den eingebrachten Vorschlag. Sie befürchtet, dass ein Verbot kleine und mittelständische (Nebenerwerbs-)Betriebe erheblich belasten würde. Zudem kritisiert sie, dass das Verbot verfasst worden wäre, ohne die zulässigen Haltungsarten zu konkretisieren. Überdies fehle eine umfassende Folgenabschätzung (10).

In den darauffolgenden Jahren fordern verschiedene Seiten den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung. So stellen im September 2016 verschiedene Abgeordnete und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, da „dieses Haltungssystem wegen der immensen Einschränkung der Grundbedürfnisse (Bewegung, Erkundung, Sozialverhalten etc.) keine tiergerechte Haltung darstellt und § 2 des Tierschutzgesetzes widerspricht" (11). Die Bundestierärztekammer gibt in einer Stellungnahme ihre Enttäuschung über die Reaktion der Bundesregierung kund (12).

(7) Agrarministerkonferenz. (2015). Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz am 20. März 2015 in Bad Homburg.

(8) Antrag des Land Hessen. (2015). Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern.

(9) Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (2016) Bundesrat stimmt Entschließung zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung zu.

(10) Unterrichtung durch die Bundesregierung. (2016). Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern.

(11) Deutscher Bundestag. (2016). Drucksache 18/9798. Missstände und Stillstand beim Tierschutz beenden – Gesellschaftlichen Konsens umsetzen.

(12) Bundestierärztekammer e.V. (2016). Ganzjährige Anbindehaltung muss verboten werden! BTK enttäuscht über Stellungnahme der Bundesregierung.

2018: Interessenskonflikte in der Branche

2018 veröffentlichen süddeutsche Molkereiverbände eine Erklärung, in der sie den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung bis 2030 fordern. Ende des Jahres schließt sich milch.bayern e.V., ein freiwilliger Zusammenschluss der bayerischen Milch- und Molkereibranche, der Forderung an (13).

Im Sommer 2018 veröffentlicht die deutsche Landjugend e.V. ein Positionspapier, in dem sie sich gegen die Zukunftsfähigkeit der Anbindehaltung ausspricht. Sie schlägt ein Verbot mit fünf Jahren Übergangszeit bei der ganzjährigen und zehn Jahren bei der saisonalen Anbindehaltung vor (14).

Der deutsche Bauernverband übt Druck auf die Jugendorganisation aus, woraufhin sie das Positionspapier zurückzieht. Der Druck von außen bewegt zwei Personen im Bundesvorstand, ihre Ehrenämter aufzugeben (15).

Zwei Kühe auf der Weide im Sonnenschein
© Tom Woollard / We Animals Media

Ende 2018 bringt Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, Tierschutz unverzüglich umzusetzen. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern zu verbieten. Der Antrag wird abgelehnt (16).  

Ebenfalls Ende des Jahres veröffentlicht das Thünen-Institut ein Paper zur „Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen”. Die vom BMEL in Auftrag gegebene Veröffentlichung beziffert die Kosten der Umstellung auf 287 Millionen Euro. Verschiedene Fördermaßnahmen müssten diese Summe ausgleichen.

Der beschleunigte Strukturwandel sei nicht so leicht abzufangen. Jedoch sieht das Thünen-Institut lange Übergangszeiten, Fördermaßnahmen und Härtefallregelungen als geeignete Maßnahmen, um einen sozialverträglichen Übergang zu gewährleisten (17).

(13) Genossenschaftsverband Bayern. (2018). Gemeinsame Erklärung zur zukünftigen Ausrichtung der Milchviehhaltung.

(14) Das Positionspapier ist im Internet nicht zu finden - liegt uns jedoch vor

(15) Schirmacher, H. (2019, 07.01.). BDL bringt Bauernopfer. Agrarzeitung.

(16) Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. (2018). Tierschutz unverzüglich umsetzen. Drucksache 19/5564.

(17) Thünen Institut. (2018). Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen.

2019 bis 2020: Die Kombinationshaltung als neue Lösung

Nachdem sich Anfang des Jahres 2019 der bayerische Bauernverband erneut gegen eine Frist für ein Verbot in der Anbindehaltung ausspricht (18), versucht er zusammen mit den süddeutschen Molkereien eine aus seiner Sicht passende Lösung zu finden (19).

In einer gemeinsamen Presseaussendung heißt es, dass man das „Tierwohl in der Milchviehhaltung” ausbauen müsse, um gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern. Auf der anderen Seite müsse man den „Milchstandort” Bayern mitsamt den „kleineren, bäuerlichen Familienbetrieben” schützen. Als zukunftsfähig sehen sie neben der Laufstallhaltung auch die sogenannte Kombinationshaltung (20).

Im Juli 2019 stellen milch.bayern e.V. und Vetreter_innen der Landwirtschaft in Bayern eine von ihnen erarbeitete Beschreibung der Kombinationshaltung vor. Sie soll „konkret, praxistauglich und nachhaltig” sein, um damit den „Milchstandort” Bayern zu sichern. In der Ausarbeitung geht es vor allem um den Umfang an Bewegung, der den Kühen zustehen soll, und das „Plus an Tierwohl” (21).

Eckpunkte der KoEine grafische Darstellung der Vorgaben zur Kombinationshaltungmbinationshaltung

In den bayerischen Alpen ist die Anbindehaltung besonders verbreitet. Anfang 2020 will der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) schützen lassen (22). In dem Antrag stufen sie ausdrücklich auch die „Anbindehaltung" von Rindern als schützenswertes Kulturgut ein.

Mehrere Rinder in Anbindehaltung mit Metallketten um den Hals. Ist das Wirklich Weltkulturerbe?

Nachdem zahlreiche Medien dieses Thema aufgreifen (23), verschwindet der Begriff „Anbindehaltung“ aus dem Text. Der Originaltext nennt den „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren (Anbindehaltung mit Weidegang)“ als Schlüsselfrage. In der neuen Fassung heißt es nur noch „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren mit Weidegang“.

Das klingt vermeintlich besser, meint aber dasselbe. Denn „Kombinationshaltung“ ist nichts anderes als „Anbindehaltung“ mit gelegentlichem Freilauf.

2020: Erneuter Anlauf auf Bundesebene

Im Februar 2020 empfiehlt der „Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz” des Bundesrates, die Haltung von Rindern ab sechs Monaten genauer zu klären (24). Der Bundesrat soll die ganzjährige Anbindehaltung in der neuen Verordnung verbieten und die sogenannte Kombinationshaltung genauer definieren. Somit würde die Anbindehaltung für Rinder über sechs Monaten erstmals legalisiert werden (25).

Der Bundesrat nimmt die Entscheidung über die Änderung der Verordnung zwei Mal kurzfristig von der Tagesordnung (26). Er verhandelt erst beim dritten Anlauf im Juli darüber. Das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird abgelehnt. Jedoch wird dadurch auch die zeitweise Anbindehaltung nicht legalisiert (27).

(18) Hermannsen, H. (2019, 15.01). Keine Frist für Anbindehaltung. Agrarzeitung.

(19) Dorsch, K. (2019, 17.01.). Anbindehaltung: Bauernverband und Molkereien suchen gemeinsam nach Lösungen. topagrar online.

(20) Bayerischer Bauernverband & milch.bayern. (2019). Bayerns Land- und Milchwirtschaft stärken und zukunftsfähig weiterentwickeln. Pressemitteilung.

(21) milch.bayern. (2019). Weiterentwicklung der Milchviehhaltung gestalten: Kombinationshaltung konkret beschreiben.

(22) Landkreis Garmisch-Partenkirchen. (o.D.). UNESCO-Weltkulturerbe.

(23) z.B. dpa-Newskanal. (2020, 26.01.). Tierschützer kritisieren Welterbe-Bewerbung aus Oberbayern. Süddeutsche Zeitung.

(24) Lütke Holz, K. (2020, 05.02). Haltungsvorgaben für Rinder. topagrar online.

(25) Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. (2020). Anbindehaltung von Kühen nicht legalisieren. Pressemitteilung.

(26) Bundesrat (2020). Top 38. Rechtsverordnungen.

(27) Hötzelsperger, A. (2020, 03.07.). BBV zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Samerberger Nachrichten.

2021 bis 2022: Bringt der grüne Landwirtschaftsminister das lang erhoffte Verbot?

Im November 2021 veröffentlicht die Regierungskoalition zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Koalitionsvertrag. Darin nehmen sich die Regierungsparteien vor, die „Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren [zu] beenden” (28). Sie definieren ihre Absicht nicht genauer.

Schwarzweißes Rind auf der Weide
© Sabina Diethelm / We Animals Media

In Bayern führt diese Ankündigung zu Verunsicherung. Abgeordnete der Christlich-Sozialen Union in BAyern (CSU) und Freie Wähler stellen einen Dringlichkeitsantrag an die bayerische Staatsregierung. In dem Antrag fordern sie dazu auf, auf Bundesebene Druck zu machen, damit das angekündigte Verbot der Anbindehaltung nur auf die ganzjährige und nicht die saisonale Anbindehaltung angewendet wird.

Die bayerischen Abgeordneten begründen ihr Anliegen damit, dass die kleinen Betriebe, die Rindern zeitweise Auslauf gewähren, die Kulturlandschaft Bayerns erhielten. Außerdem müssten rund 10.000 Landwirt_innen bei einem Verbot der Anbindehaltung ihre Betriebe schließen, so die Argumentation (29).

Bei der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag gibt es keine Nein-Stimmen. Die Vertreter_innen der anderen Fraktionen, unter ihnen auch die Vertreter_innen von Bündnis 90/Die Grünen, enthielten sich ihrer Stimme (30). Dies zeigt, wie politisch brisant das Thema Anbindehaltung in Bayern ist.

Auch auf Bundesebene machen sich Abgeordnete über das mögliche Verbot der Anbindehaltung Gedanken. Die Alternative für Deutschland (AfD) fordert die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage auf, die Forderung in dem Koalitionsvertrag genauer zu spezifizieren. Die Anfrage soll klären, ob auch die Kombinationshaltung verboten werden soll und welche Folgen dieses Verbot hätte (31).

Hinweis zur AFD

Die Rückmeldung der Bundesregierung löst Empörung aus, da sie sehr vage bleibt: „Die Prüfung zur konkreten Umsetzung des Verbots der Anbindehaltung ist noch nicht abgeschlossen” heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Zu den ökologischen, ökonomischen und agrarstrukturellen Folgen eines Verbots der Anbindehaltung lägen der Bundesregierung keine differenzierten Informationen vor (32).

Auskünfte darüber, wie es mit dem Verbot der Anbindehaltung weitergeht, gibt es bis zum heutigen Tag keine. Im Juli 2022 legt sich der Landwirtschaftsminister Özdemir einzig darauf fest, dass die ganzjährige Anbindehaltung abgeschafft werden müsse und die Kombinationshaltung „spannend” sei. Die Regelungen werden noch in dieser Legislaturperiode getroffen, so Özdemir (33).

2019 bis 2022: Justiz und Lebensmitteleinzelhandel zeigen konsequenteres Vorgehen

Während die Politik gewohnt zögerlich und träge agiert, entscheiden Gerichte anhand bestehender Gesetze, dass die ganzjährige Anbindehaltung kein gangbares Haltungsverfahren ist.

Im Mai 2019 entscheidet das Verwaltungsgericht Lüneburg, dass 34 „Mastrinder" eines Betriebes nicht in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten werden dürfen. Die Begründung ist, dass diese Haltung nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen nach § 2 Nr.1 TierSchG entspricht (34). Dieser Paragraf regelt die allgemeinen Anforderungen an art- und bedürfnisgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung.

In einem weiteren Fall Ende 2019 kommt das Verwaltungsgericht Münster zu dem Urteil, dass die ganzjährige Anbindehaltung tierschutzwidrig ist (35). Anlass ist ein Landwirt, der trotz vorhandener Möglichkeit den Kühen in seinem Betrieb keinen Auslauf genehmigt. Das Gericht beschließt, dass Rinder in Anbindehaltung zumindest im Sommer täglich Auslauf bekommen müssen (36).

Der Landwirt legt Berufung gegen das Urteil ein (37) und verliert im Februar 2022 auch dieses Verfahren. Das Verwaltungsgericht Münster entscheidet, dass die zurzeit noch bestehenden Anbindehaltungen nur zu tolerieren seien, wenn den angebundenen Rindern täglich freie Bewegung für mindestens zwei Stunden ermöglicht wird (38), (39).

Hinweise zur rechtlichen Lage in Deutschland

Der LEH wartet nicht länger auf Vorgaben aus der Politik, um den Wünschen der Verbraucher_innen nachzukommen und sich somit seinen Profit zu sichern. Seit 2021 kennzeichnen mehrere deutsche Unternehmen ihre Milch-Eigenmarken mit dem Label „Keine Anbindehaltung”.

Beim Verband der Milcherzeuger Bayern kommt die Sorge auf, dass diese Kennzeichnung Milch aus „gesetzlich zulässiger Haltungsform”, also der Anbindehaltung, weiter schwächt (40).

Anfang 2022 beginnt der LEH damit, Milch- und Molkereiprodukte mit einer vierstufigen Haltungskennzeichnung auszuweisen (41). „Haltungsform 1” bietet die schlechtesten, „Haltungsform 4” die etwas besseren Haltungsbedingungen. Ab der zweiten Haltungsstufe ist die ganzjährige Anbindehaltung verboten.

Zur selben Zeit verkünden mehrere Unternehmen, im Laufe des Jahres komplett auf Trinkmilch umzustellen, die zumindest in der zweiten Haltungsstufe produziert wurde (42), (43). Kaufland setzt dieses Vorhaben ab Juni 2023 um.

Der Lebensmitteldiscounter Aldi Nord/Süd geht noch einen Schritt weiter und kündigt an, ab 2024 nur mehr Milch aus den Haltungsstufen 3 und 4 zu verkaufen (44). Dies schiebt nicht nur der ganzjährigen Anbindehaltung den Riegel vor, sondern auch der Kombinationshaltung. In diesem konsequenten Vorgehen hat der Discounter der Politik einiges voraus. Für eine nachhaltige Verbesserung für die Rinder bedarf es jedoch gesetzlicher Verbote, da die Vorgaben des LEHs schnell wieder zurückgenommen werden können.

2023: Es kommt Bewegung in die Debatte

2023 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes monatelang in der Ressortabstimmung liegt. Die Aushandlungsprozesse ziehen sich. Dabei sprechen die wissenschaftliche Studienlage wie auch aktuelle tierschutzrechtliche Einschätzungen für das Ende der Anbindehaltung.

Keine Grauzone mehr: Warum Anbindehaltung illegal ist

Ende März sorgt ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten deutschlandweit für Wirbel. Das Gutachten untersucht tierschutzrechtliche Defizite in der Haltung von Kühen in der Milchindustrie. Die Autor_innen kommen zu dem Schluss, dass die Anbindehaltung im Einzelfall den Strafbestand der Tierquälerei erfüllen könne, jedenfalls aber gegen zentrale Gebote des Tierschutzgesetzes verstoße (45).

Als Reaktion auf das von Greenpeace in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bittet die CDU in Rheinland-Pfalz im April die Landesregierung, über die aktuelle Situation der Anbindehaltung in dem Bundesland zu berichten und das Gutachten einzuordnen (46).

Mitte Mai führt die Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt dazu aus: „Die Anbindehaltung schränkt die Kühe massiv in der Bewegung und somit in ihrem natürlichen Verhalten ein. Das Normalverhalten von Rindern wird dadurch fast vollständig unterdrückt. Findet diese Einschränkung über einen längeren Zeitraum oder auch über das ganze Jahr statt, stellt diese Haltungsform eine besondere Belastung für die betroffenen Tiere dar.” In Rheinland-Pfalz gibt es in 425 Betrieben etwas über 10.000 Haltungsplätze mit Anbindung. Landwirtschaftsministerin Schmitt findet klare Worte zu dem Haltungsverfahren: „Die Anbindehaltung von Milchkühen ist keine tiergerechte Haltungsform und wird darum zurecht von Wissenschaft und Gesellschaft abgelehnt.” (47).

Ebenfalls Mitte Mai stellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten klar, dass die Anbindung von Kühen aus Tierschutz-Perspektive nicht tragbar ist. Daher gehöre die ganzjährige Anbindehaltung sofort und die zeitweise Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist verboten (48).

Mitte September veröffentlichen Jens Bülte, Professor für Strafrecht, Johanna Hahn, Promotion im Strafrecht und Josef Troxler, Professor für Tierhaltung und Tierschutz, einen Artikel mit dem Titel „Anbindehaltung — Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine”. Darin schreiben sie, dass die Anbindehaltung nicht mit § 2 des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Ein explizites Verbot der Anbindehaltung bedeute daher nur eine Aufforderung zur Anwendung bereits geltenden Rechts (49).

Bayern gegen Berlin: Streit um das Anbindehaltungsvebot

Ende Mai wird bekannt, dass der Referentenentwurf ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ab 2028 enthält. Die Kombinationshaltung bleibt weiterhin erlaubt und soll das erste Mal gesetzlich geregelt und somit legitimiert werden (50), (51).

Die Ankündigung des Verbotes der ganzjährigen Anbindehaltung sorgt vor allem in Bayern für viel Aufregung. Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zeigt sich empört und fordert Umstiegshilfen statt Verbote (52).

Ende Oktober wird der Koalitionsvertrag für die Bayerische Staatsregierung veröffentlicht. Dieser lehnt ein Verbot der Anbindehaltung oder eine Einschränkung der Kombinationshaltunghaltung bei Milchviehbetrieben ab (53). Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Meinung der bayerischen Koalition, denn für die Tierschutzvorgaben ist der Bund verantwortlich.

Nur wenige Tage später startet der Bayerische Bauernverband die Unterschriftensammlung „Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus!”. Der Landwirtschaftsverband kritisiert das von der Bundesregierung geplante Verbot der Anbindehaltung und die kurze Übergangsfrist von fünf Jahren. Weiterhin setzt sich der Verband dafür ein, dass die Kombinationshaltung auch zukünftig möglich sein soll (54).

Mitte November wenden sich 20 Tierschutz-Organisationen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie thematisieren den langgezogenen Prozess rund um die Novellierung des Tierschutzgesetzes und kritisieren, dass der Entwurf seit längerem in der Ressortabstimmung feststecke. Das von der FDP geführte Bundesministerium für Digitales und Verkehr blockiert seit über einem Monat das weitere Verfahren. Die Organisationen betonen, wie wichtig es ist, den Änderungsentwurf endlich vorzulegen, um mehrere geplante Verordnungen, die nach der Änderung des Tierschutzgesetzes angedacht waren, noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen (55).

Im Dezember reicht der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einen Antrag des Freistaates Bayern an die Präsidentin des Bundesrates, Manuela Schwesig (SPD), ein (56). Der Antrag schlägt eine Entschließung des Bundesrates „zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung” vor. Ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung sei demnach nicht angemessen, da es den Strukturwandel in der „Milchviehhaltung” beschleunigen und zu Leerständen in den Dörfern führen könnte. Stattdessen empfiehlt er eine schrittweise Umstellung auf Kombinations- oder Laufstallhaltung.

Der Antrag wurde mit der Bitte übermittelt, die Entschließung in die Tagesordnung der 1040. Bundesratssitzung am 15. Dezember 2023 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten. Michaela Kaniber (CSU) stellt den Antrag in besagter Plenarsitzung vor (57).

Im Januar 2024 empfiehlt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz dem Bundesrat die Entschließung nicht zu fassen (58). Der Bundesrat geht der Empfehlung nach und lehnt den Antrag Anfang Februar 2024 ab (59).

(28) SPD, Bündnis 90/Die Grünen & FDP. (2021). Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

(29) Fraktion Freie Wähler & Fraktion CSU. (2022). Dringlichkeitsantrag. Drucksache 18/20546.

(30) Königer, A. (2022, 10.02.). Landtag: Staatsregierung soll für Kombihaltung kämpfen. Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt.

(31) Deutscher Bundestag. (2022). Mögliches Verbot der Kombinationshaltung von Milchkühen und die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen. Kleine Anfrage. Drucksache 20/827.

(32) Deutscher Bundestag. (2022). Mögliches Verbot der Kombinationshaltung von Milchkühen und die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen. Antwort der Bundesregierung. Drucksache 20/926.

(33) Betz, T. (2022, 17.06.). Özdemir in Bayern: Chancen für Kombihaltung im Kuhstall. BR24.

(34) VG Lüneburg. (2019). Anbindehaltung von Mastbullen verstößt gegen Tierschutz. Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz.

(35) Verwaltungsgericht Münster. (2019). Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden.

(36) LTO-Redaktion. (2019). Rinder müssen Auslauf bekommen. Legal Tribune Online.

(37) LTO-Redaktion. (2019). Rinder müssen Auslauf bekommen. Legal Tribune Online.

(38) Dahlke, J. (2022, 08.02.). Anbindehaltung: Verwaltungsgericht weist Klage ab. agrarheute.

(39) Baden-Württemberg. (2022). VG Münster untersagt ganzjährige Anbindehaltung von Rindern. Pressemitteilung.

(40) Vogt, A. (2021, 10.08.). LEH: Kennzeichnung für „keine Anbindehaltung”. topagrar online.

(41) Hübner, M. (2021, 21.12.). LEH startet mit Haltungskennzeichnung auf Milchprodukten. Lebensmittelzeitung.

(42) Edeka Presse. (2022). Für mehr Tierwohl: EDEKA stellt Trinkmilch auf höhere Haltungsformen um. Pressemitteilung.

(43) Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG. (2022). Tierwohl-Engagement: Verzicht auf Haltungsform 1 bei Trinkmilch/ Netto Marken-Discount stellt Trinkmilch auf höhere Haltungsform um. Pressemitteilung.

(44) Deter, A. (07.08.2023). Aldi stellt Trinkmilch bereits 2024 vollständig auf höhere Haltungsformen um. topagrar.

(45) Bruhn, D., Wollenteit, U. & Hoffmann, R. (2023). Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung - Dringender Reformbedarf zur Abschaffung normativer Regelungslücken. S. 26.

(46) Landtag Rheinland-Pfalz (17.04.2023). Antrag der Fraktion der CDU „Anbindehaltung von Milchvieh in Rheinland-Pfalz“. Vorlage 18/3742.

(47) Landtag Rheinland-Pfalz (24.05.2023). Sitzung des Ausschusses für landwirtschaft und Weinbau am 28. April 2023. TOP 2 Anbindehaltung von Milchvieh in Rheinland-Pfalz.

(48) EFSA. (2023). Welfare of dairy cows. Efsa Journal. Wiley Online Library. S. 5.

(49) Bülte, J., Hahn, J. & Troxler, J. (15.09.2023). Anbindehaltung — Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Verfassungsblog.de.

(50) BR24 Redaktion (22.05.2023). Schlachthöfe und Ställe: Özdemir will strengere Tierschutzregeln. BR24.

(51) Koch, J. (23.05.2023). Anbindehaltung: Özdemir will sie ab 2028 verbieten. Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt.

(52) Schneider, C. (30.05.2023). Verbot der Anbindehaltung: Welche Milchbauern müssen zusperren? BR24.

(53) Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 - 2028. CSU, Freie Wähler. Freiheit und Stabilität. Für ein modernes, weltoffenes und heimatverbundenes Bayern.

(54) Bayerischer Bauernverband.(25.10.2023).Rettet Berta.

(55) Vier Pfoten und andere (15.11.2023). Offener Brief: Blockade bei Änderung des Tierschutzgesetzes beenden!

(56) Bundesrat (06.12.2023). Entschließung des Bundesrates zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung. Antrag des Freistaates Bayern. Drucksache.

(57) Bundesrat (15.12.2023). Stenografischer Bericht 1040. Sitzung. Plenarprotokoll. S. 440f.

(58) Bundesrat (22.01.2024). Entschließung des Bundesrates zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung - Antrag des Freistaates Bayern. Empfehlungen der Ausschüsse.

(59) Bundesrat (02.02.2024). Stenografischer Bericht 1041. Sitzung. Plenarprotokoll. S. 25.

2024 Rückschritte beim Verbot der Anbindehaltung

Im Februar stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Referentenentwurf online. Dieser sieht, wie angekündigt, ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung in fünf Jahren vor. Zudem enthält er eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit bis zu 50 Rindern, wenn diese den Rindern regelmäßig Auslauf im Freien gewährleisten (60).

Die Verbände haben nun, im Rahmen der Verbändeanhörung, einen Monat Zeit für ihre Rückmeldungen zu dem Referentenentwurf. Der Prozess ist im Ganzen intransparent, es ist nicht klar, wessen Meinungen berücksichtigt werden – sei es von landwirtschaftlichen Interessengruppen, Verbraucherverbänden oder Tierschutzorganisationen – und wessen nicht.

Im April gibt das BMEL den überarbeiteten Referentenentwurf in die Ressortabstimmung. Der neue Entwurf stellt eine deutliche Verschlechterung für die Tiere dar. Das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung bei Betrieben mit über 50 Rindern kommt erst in zehn und nicht in fünf Jahren. Neu ist auch, dass Höfe mit zeitweiser Anbindehaltung nun doch an Nachfolger_innen weitergegeben werden dürfen – somit wäre der Kombinationshaltung kein zeitliches Ende mehr gesetzt (61).

Am 22. Mai 2024 stand die Änderung des Tierschutzgesetzes überraschenderweise nicht auf der Tagesordnung der Bundeskabinettsitzung. Grund dafür sei eine Blockade durch die FDP-Spitze. Nun soll die Novelle am 12. Juni, nach der Europawahl, im Bundeskabinett verhandelt werden. Derzeit ist unklar, ob das Gesetz, das ursprünglich für den Spätherbst geplant war, später in Kraft tritt (62).

Am 24. Mai 2024 einigt sich die Bundesregierung nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes. Dieser Entwurf wurde im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen, wie Bundesagrarminister Cem Özdemir bekannt gibt. Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Gesetzentwurf nun an den Bundestag gehen. Die parlamentarischen Beratungen sollen nach der Sommerpause beginnen (63),(64).

Bremens Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Claudia Bernhard (Die Linke) und die Landestierschutzbeauftragte Sibylle Wenzel fordern am 17. Juni 2024 eine Novelle des Tierschutzgesetzes mit 13 Änderungsanträgen, um insbesondere die Regelungen zum Verbot der Anbindehaltung von Rindern zu verbessern. Sie kritisieren den Entwurf des Bundestierschutzgesetzes als unzureichend und fordern einen sofortigen und vollständigen Ausstieg aus der „rechtswidrigen Haltungsform”, da die Übergangsfrist von zehn Jahren zu lang sei und auch die saisonale Anbindehaltung nicht ausgenommen werden dürfe (65).

Am 24. Juni 2024 kommt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates für eine Sondersitzung zusammen. Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat in einem 100 Seiten starken Dokument, das uneingeschränkte Verbot der Anbindehaltung zu fordern. Die Anbindehaltung von Tieren schränke diese deutlich in ihrem Verhalten ein und führe zu Erkrankungen, Verletzungen und Verhaltensstörungen.

Auch die vorhergesehene Form der saisonalen Anbindehaltung verstoße gegen das Tierschutzgesetz: „Zweimaliger Auslauf pro Woche ist nicht ausreichend, um die Anforderungen des § 2 TierSchG zu erfüllen und birgt das Risiko der Umgehung, weil dieser nicht effektiv kontrolliert werden kann.” Die Ausnahme für kleine Betriebe mit weniger als 50 Rindern vorzusehen, führe dazu, dass das Verbot ausgehöhlt wird, da fast alle Betriebe weniger als 50 Rinder halten. Der Ausschuss fordert eine Obergrenze von 25 Rindern, die älter sind als sechs Monate.

Des Weiteren empfehlen sie, dass die Übergangsfrist, wie ursprünglich in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, auf fünf Jahre reduziert wird. Zehn Jahre sei zu lange, aufgrund der durch die Haltungsform entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden (66).

Der Freistaat Bayern stellt am 2. Juli einen Antrag darauf, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf ablehnen soll. Die neu vorgesehenen Regelungen des Verbots der Anbindehaltung seien „vorschnell und befeuern einen massiven und existenzvernichtenden Strukturwandel in der Milchviehhaltung” (67).

Am 5. Juli 2024 kommt das Plenum des Bundesrates zusammen, um über die 84 Änderungswünsche des Agrarausschusses abzustimmen. Die Länder lehnen die geforderte Verkürzung der Übergangszeit von zehn auf fünf Jahre und die Reduktion der Obergrenze von 50 auf 25 Rinder ab (68), (69).

Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari veröffentlicht Mitte Juli einen Tätigkeitsbericht zu ihrem ersten Jahr im Amt. Bei der Präsentation der Bilanz des ersten Jahres betont Kari, dass sie gegen die Ausnahmeregelungen des Verbots der Anbindehaltung ist. „Ich bin für ein Komplettverbot”, so die Tierschutzbeauftragte (70).

Zum Mitnehmen

Die Chronologie zeigt, dass die Agrarlobby die Politik vor der konsequenten Umsetzung eines Verbotes jeglicher Anbindehaltung bremst. Obwohl Tierschutzorganisationen und die Gesellschaft seit Jahrzehnten gegen die tierschutzwidrige Haltungsform Widerstand zeigen.

Nach langanhaltender Diskussion wurde im Juli 2022 in Österreich beschlossen, dass das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ab 2030 ausnahmslos umgesetzt werden soll. In Deutschland wird mit dem in 2023 angefangenen Prozess der Änderung des Tierschutzgesetzes der Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung verhandelt. In der Schweiz gibt es derzeit auch keine Bewegung in der Diskussion. In allen drei Ländern bleibt die Kombinationshaltung weiterhin erlaubt.

Dieses Vorgehen hat nichts mit einer konsequenten Politik zu tun! Es ist weit entfernt von dem, was sich die breite Gesellschaft von der Politik wünscht: Gesetze, die tierquälerische Haltungsformen verbieten. Stattdessen schützt die Politik die Interessen einiger weniger und das auf Kosten der Tiere. Was die Anbindehaltung für die Tiere bedeutet, zeigen wir in dem Artikel “Angebunden – Was die veraltete Haltungsform für Rinder bedeutet” auf.

Durch das angekündigte Verbot der Anbindehaltung in zehn Jahren im Koalitionsvertrag kommt wieder Bewegung in die Diskussion. Dies ist der Moment für Tierschutzorganisationen, wieder vermehrt aktiv zu werden. Jetzt gilt es Druck auszuüben, damit nicht nur die ganzjährige, sondern auch die saisonale Anbindehaltung verboten wird – und zwar jetzt und nicht erst in zehn Jahren!

(60) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (01.02.2024). Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. S. 74.

(61) Lehmann, N. & Koch, J. (24.04.2024). Anbindehaltung ohne Weide wird verboten. Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt.

(62) Koch, J. (22.05.2024). Anbindehaltung: Ampel-Kabinett verschiebt neues Tierschutzgesetz. agrarheute.

(63) Koch, J. ( 24.05.2024). Aus für Anbindehaltung: Ampel hält an Zehnjahresfrist fest. agrarheute.

(64) Spiegel Redaktion (24.05.2024) Kabinett bringt strengere Tierschutzvorgaben auf den Weg. Spiegel Wirtschaft.

(65) Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (17.06.2024). Bremens Forderungen für Tierschutzgesetz-Novelle. Pressestelle des Senats.

(66) Bundesrat (24.06.2024) Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt … der 1046. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2024. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Drucksache 256/1/24.

(67) Bundesrat (05.07.2024). Antrag des Freistaates Bayern. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Drucksache 256/2/24.

(68) Bundesrat (05.07.2024). Stenografischer Bericht 1046. Sitzung. Plenarprotokoll 1046. S.271 f.

(69) Bundesrat (05.07.2024). Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Stellungnahme des Bundesrates. Drucksache 256/24 (Beschluss).

(70) Landwirtschaft Ressort (16.07.2024). Tierschutzbeauftragte fordert Verbesserungen in Ställen. Zeit Online.

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